Aktuelles
15.05.2012Ein offenes Wort in eigener Sache
Nichts ist so wertvoll wie der gute Ruf. Darum haben uns die Aussagen einiger Arbeitgeber aufhorchen lassen. Nach Berichten von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern haben sich Vertreter privater Versicherungsunternehmen in „Beratungsgesprächen“ negativ über die EZVK geäußert, zum Beispiel über die Leistungsfähigkeit der Kasse. Die Beschäftigten seien nun verunsichert. Natürlich sind unsere besonderen Konditionen, wie das günstige Preis-Leistungs-Verhältnis oder die Sicherheit eines kirchlichen Rechtsträgers, manchen privaten Versicherungsanbietern ein Dorn im Auge. Dass einzelne Vertreter deshalb aber zu falschen Behauptungen über uns zu greifen scheinen, brauchen wir nicht kommentarlos hinzunehmen. Denn hinter unserem guten Ruf steckt solide Substanz. Daher möchten wir an dieser Stelle einfach die Fakten sprechen lassen – damit Sie die richtigen Antworten auf mögliche Fragen Ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zur Hand haben.
WEITERLESEN
Non-Profit-Struktur als kirchliche Einrichtung:
Wir wurden von den Kirchen als eigener kirchlicher Rechtsträger gegründet, um den Beschäftigten in Kirche und Diakonie eine betriebliche Altersversorgung zu besonders günstigen Konditionen anzubieten – Konditionen, die es so in der privaten Versicherungswirtschaft nicht gibt. Daher stehen wir auch nicht im Wettbewerb. Aufgrund unserer besonderen rechtlichen Struktur fallen bei uns nur geringe Verwaltungskosten und keine Gewinnabführungen an Dritte, z. B. Aktionäre, an. Hier ein konkreter Vergleich: Die Verwaltungskosten (einschließlich der Abschlusskosten) privater Lebensversicherer liegen bei ca. 9 % – 12 %. Bei uns betrugen sie im Jahr 2011 nur 1,6 %. Der dadurch entstehende Mehrwert fällt nicht an die Kirchen zurück, sondern kommt ganz unserer Versichertengemeinschaft zugute. Das macht für die Versicherten einen erheblichen und erfreulichen Unterschied aus!
Mit Sicherheit überdurchschnittliche Leistungen:
Da es bei uns bestimmte Kosten von vornherein nicht gibt, zum Beispiel für einen teuren, provisionsfinanzierten Vertrieb, können wir unseren Versicherten überdurchschnittliche Garantieleistungen und viele kostenfreie Extras anbieten. Darüber hinaus sorgt unser Risikomanagement für einen hohen Sicherheitsstandard, der für eine langfristig zuverlässige Altersversorgung erforderlich ist.
Viele Zusatzversorgungskassen, aber nur eine EZVK:
Es gibt in Deutschland eine Vielzahl verschiedener Zusatzversorgungskassen, die unabhängig voneinander arbeiten. Was eine andere Kasse für sich entscheidet, gilt also nicht unbedingt für die EZVK. Diese Unterscheidung ist wichtig: Wenn allgemein von „den Zusatzversorgungskassen“ gesprochen wird, ist nicht unbedingt Ihre EZVK gemeint!
Bestens für die Zukunft gewappnet:
Die EZVK hat in den vergangenen Jahren vorausschauend ausreichende Maßnahmen ergriffen, die die Finanzierung der Zusatzversorgung langfristig sicherstellen. Pflicht- und freiwillige Versicherung stehen finanziell auf gesunden Füßen und bilden eine verlässliche Altersversorgung für unsere Versicherten!
Umfassende Informationen sind selbstverständlich:
Wenn neue Entscheidungen zur bei uns geltenden Zusatzversorgung fallen, erfahren Sie als Versicherte und Beteiligte das natürlich direkt von uns. Und allen wichtigen Neuregelungen gehen ausführliche Diskussionen mit den Vertreterinnen und Vertretern von Arbeitgebern und Versicherten im Aufsichts- und Verwaltungsrat voraus. Denn bei der EZVK können Sie mitentscheiden.
Als Arbeitgeber und Mitarbeitervertretungen können Sie sich gerne an uns wenden, wenn Sie eine Infoveranstaltungen zur Zusatzversorgung im Allgemeinen und zur EZVK im Besonderen in Ihrer Einrichtung wünschen. Unsere Experten kommen dann in Ihre Einrichtung, um Ihre Beschäftigten persönlich zu beraten – natürlich ohne Kosten für Sie. Senden Sie uns einfach eine E-Mail an: beratung@ezvk.de.
Die EZVK auf dem 3. Christlichen Gesundheitskongress in Kassel
Wer im Gesundheitswesen arbeitet und sich den ganzen Tag um andere kümmert, hat selbst auch Fürsorge verdient – zum Beispiel eine starke Altersversorgung. Daher ließ es sich die EZVK nicht nehmen, auf dem 3. Christlichen Gesundheitskongress in Kassel mit dabei zu sein. Vom 22. bis zum 24. März zeigte die Kasse auf ihrem Messestand Flagge als verlässlicher Partner für Beschäftigte im diakonischen Gesundheitswesen.
WEITERLESEN
„Gerade Menschen in Heil- und Pflegeberufen tragen viel Verantwortung und haben oft nur wenig Zeit, sich um ihre Altersversorgung zu kümmern“, berichtet Andreas Schug, Berater bei der EZVK. „Wir möchten sie dabei so weit wie möglich unterstützen, zum Beispiel indem wir direkt zu ihnen kommen – vor Ort an ihren Arbeitsplatz oder auf Veranstaltungen wie diese.“
Das Beratungsteam der EZVK – außer Andreas Schug auch Beatrice Pink und Steffen Börmel – führte an allen drei Messetagen zahlreiche Gespräche mit interessierten Versicherten und Arbeitgebern über das Leistungsspektrum der EZVK und über die Kasse selbst. Besonders angetan waren die Messebesucherinnen und -besucher von der Höhe der Rentenleistungen aus der Pflicht- und der freiwilligen Versicherung. „So viel gibt es nun mal bei keinem privaten Anbieter“, sagt Andreas Schug. „Das stellt in unserer heutigen Zeit einen echten Wert dar.“

Der EZVK-Messestand auf dem 3. Christlichen Gesundheitskongress in Kassel

EZVK-Beraterin Beatrice Pink freut sich auf die Messebesucherinnen und –besucher.
Mutterschutzzeiten zählen jetzt für die Betriebsrente mit
Für Mütter haben wir erfreuliche Nachrichten: Mutterschutzzeiten zählen künftig für die Betriebsrente mit. Dies wurde im Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes neu festgelegt. Für diese Zeiten erhalten Mütter zusätzliche Versorgungspunkte gutgeschrieben. Mehr Versorgungspunkte bedeuten: später mehr Betriebsrente.
WEITERLESEN
Außerdem werden Mutterschutzzeiten nun auch für die Wartezeit angerechnet. Eine Betriebsrente erhält nur, wer mindestens fünf Jahre lang pflichtversichert war (so genannte Wartezeit). Für Frauen mit weniger Beitragszeiten in der Pflichtversicherung können also die Mutterschutzzeiten entscheidend dafür sein, ob sie eine Betriebsrente aus der Pflichtversicherung bekommen oder nicht.
Zunächst gilt diese Neuregelung nur für Mutterschutzzeiten ab dem 18. Mai 1990. Für die Zeit davor erwarten wir demnächst ebenfalls eine Regelung der Tarifvertragsparteien.
Darum unsere Bitte an alle Mütter: Melden Sie uns alle Mutterschutzzeiten, die Sie während Ihres Beschäftigungsverhältnisses bei einem kirchlichen oder diakonischen Arbeitgeber und damit als Pflichtversicherte bei uns hatten. Nutzen Sie dafür einfach das Formular auf der Rückseite dieses Infoblattes.
Wichtig: Bitte weisen Sie Ihre Mutterschutzzeiten in geeigneter Form nach, z. B. mit einem Versicherungsverlauf der gesetzlichen Rentenversicherung.
„Riester“-berechtigt? Dann sichern Sie sich die volle Förderung für 2012
Sie möchten auch 2012 die volle Riester-Förderung für Ihre Altersvorsorge erhalten? Dann kann es notwendig sein, Ihren EZVKPlus-Beitrag neu zu berechnen, denn dieser muss 2012 mindestens 4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Entgelts im Jahr 2011 betragen.
WEITERLESEN
Nutzen Sie dafür einfach unseren Beitragsrechner. Dort brauchen Sie nur Ihr sozialversicherungspflichtiges Vorjahresentgelt und die Zahl Ihrer kindergeldberechtigten Kinder anzugeben. Bitte beachten Sie dabei die unterschiedlichen Formularfelder für Kinder, die bis 2007 und ab 2008 geboren sind. Alles weitere erledigt der Rechner für Sie automatisch.
Wichtig: Falls Ihr Arbeitgeber Ihre Beiträge an uns abführt, informieren Sie ihn bitte unbedingt über die gewünschte Beitragsänderung. Für Ihre Förderung zählen nur die Beiträge, die tatsächlich bei uns eingehen.
Sie können das Berechnungsformular mit den neu berechneten Daten gleichzeitig als Änderungsformular für Ihre Beitragszahlung nutzen. Drucken Sie das ausgefüllte Formular einfach aus und senden Sie es mit Ihrer und der Unterschrift Ihres Arbeitgebers an uns zurück. Alternativ können Sie auch dieses Formular zur Beitragsanpassung ausfüllen und bei Ihrer Personalstelle abgeben.
Selbstverständlich helfen wir Ihnen gerne bei der Errechnung des günstigsten Beitrags für Sie. Rufen Sie uns an! Unter der Telefonnummer 06151 3301-199 stehen wir Ihnen für alle Fragen zur freiwilligen Versicherung zur Verfügung.

