„Riester“-berechtigt? Dann sichern Sie sich die volle Förderung für 2012

Sie möchten auch 2012 die volle Riester-Förderung für Ihre Altersvorsorge erhalten? Dann kann es notwendig sein, Ihren EZVKPlus-Beitrag neu zu berechnen, denn dieser muss 2012 mindestens 4 % Ihres sozialversicherungspflichtigen Entgelts im Jahr 2011 betragen.

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